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   OLG Hamm, 02.10.2015 - 6 UF 84/15   

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https://dejure.org/2015,29093
OLG Hamm, 02.10.2015 - 6 UF 84/15 (https://dejure.org/2015,29093)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.10.2015 - 6 UF 84/15 (https://dejure.org/2015,29093)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Oktober 2015 - 6 UF 84/15 (https://dejure.org/2015,29093)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit der Regelungen in § 31 VersAusglG im Abänderungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit der Regelungen in § 31 VersAusglG im Abänderungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VersAusglG §§ 31, 51
    Änderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich nach Versterben eines Ehegatten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.06.2013 - XII ZB 635/12

    Abänderungsverfahren über Versorgungsausgleich: Anwendbarkeit der Vorschrift über

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2015 - 6 UF 84/15
    Die Regelungen in § 31 VersAusglG sind im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG anwendbar (im Anschluss an BGH Beschluss vom 05.06.2013, XII ZB 635/12).

    Liegen die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Abänderung nach § 51 VersAusglG auch nur eines Anrechts vor, unterliegt der gesamte damalige Versorgungsausgleich der "Totalrevision" mit der Folge, dass nicht nur das von der Wertänderung betroffene Anrecht, sondern sämtliche in die Entscheidung einbezogenen Anrechte nach den §§ 9 - 19 VersAusglG neu zu teilen sind (BGH FamRZ 2013, 1287; Palandt- Brudermüller, 74. Aufl., § 51 VersAusglG, Rdnr. 15).

  • OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20

    1. Das Vertretungsrecht nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB umfasst zwar nicht die

    Hat der Unterhaltsschuldner dies nicht dargelegt, kommt ein fiktiver Abzug für eine zusätzliche Altersversorgung nicht in Betracht (BGH FamRZ 2020, 21; 2016, 887; 2012, 956; 2009, 1207 und 1391; 2007, 793; Senatsbeschlüsse vom 21. April 2016 - 6 UF 126/15 bzw. 6 UF 84/15 -).
  • OLG Saarbrücken, 23.03.2021 - 6 UF 136/20

    1. Sieht der Unterhaltsberechtigte trotz besonders günstiger

    Soweit das Familiengericht der Ehefrau - auf der Grundlage dieser (vorläufigen, dazu gleich) Elementarunterhaltsbeträge - für den Zeitraum bis einschließlich September 2016 einen Altersvorsorgeunterhaltsanspruch in der im angefochtenen Beschluss errechneten Höhe zuerkannt hat, hat der Ehemann hiergegen keine Beanstandungen erhoben; auch aus Rechtsgründen ist hiergegen nichts zu erinnern (siehe zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts unter - von der höchstrichterlichen und Senatsrechtsprechung gebilligter - Heranziehung der Bremer Tabelle BGH FamRZ 2010, 1637 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2017 - 6 UF 4/17 -, vom 8. Juni 2017 - 6 UF 12/17 -, vom 21. April 2016 - 6 UF 84/15 - und vom 3. März 2016 - 6 UF 114/15 -).
  • OLG Saarbrücken, 16.02.2021 - 6 UF 160/20

    Anspruch auf Kindesunterhalt Rückübertragung von Unterhaltsansprüchen vom

    Hat der Unterhaltsschuldner dies nicht dargelegt, kommt ein fiktiver Abzug für eine zusätzliche Altersversorgung nicht in Betracht (BGH FamRZ 2020, 21 ; 2016, 887 ; 2012, 956; 2009, 1207 und 1391; 2007, 793; Senatsbeschlüsse vom 21. April 2016 - 6 UF 126/15 bzw. 6 UF 84/15 -).
  • OLG Saarbrücken, 16.03.2021 - 6 UF 136/20

    Anspruch auf Trennungsunterhalt; Darlegungslast für einen Unterhaltsbedarf;

    Soweit das Familiengericht der Ehefrau - auf der Grundlage dieser (vorläufigen, dazu gleich) Elementarunterhaltsbeträge - für den Zeitraum bis einschließlich September 2016 einen Altersvorsorgeunterhaltsanspruch in der im angefochtenen Beschluss errechneten Höhe zuerkannt hat, hat der Ehemann hiergegen keine Beanstandungen erhoben; auch aus Rechtsgründen ist hiergegen nichts zu erinnern (siehe zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts unter - von der höchstrichterlichen und Senatsrechtsprechung gebilligter - Heranziehung der Bremer Tabelle BGH FamRZ 2010, 1637 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2017 - 6 UF 4/17 -, vom 8. Juni 2017 - 6 UF 12/17 -, vom 21. April 2016 - 6 UF 84/15 - und vom 3. März 2016 - 6 UF 114/15 -).
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